Fasern:

Künstliche Mineralfasern

Künstliche Mineralfasern werden unter anderem als Dämmstoff in Dächern, Leichtbauwänden und unter Estrichen eingesetzt. Fasern, die vor 2000 hergestellt wurden, sind aufgrund ihrer Geometrie und Zusammensetzung gesundheitsgefährdend. Arbeiten an den Fasern sollten nur durch Fachunternehmen ausgeführt werden. Bei allen Arbeiten sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 521 einzuhalten, die die Sicherheit der Fachkräfte und den Umgebungsschutz regeln.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen alte Mineralfasern verbaut wurden, können wir Ihnen durch Beratungen, Messungen und Sanierungsplanungen weiterhelfen.

Carbonfasern

Immer häufiger werden wir mit Carbonfasern konfrontiert, die aus Kohlenstoffprodukten industriell gefertigt werden und zur Festigkeit Kunststoffen hinzugefügt werden. Ob eine Gesundheitsgefährdung von den Fasern ausgeht, ist noch nicht abschließend geklärt, zur Zeit gibt es noch keine Richt- oder Grenzwerte.

Asbest

Asbest bezeichnet natürlich vorkommende, faserartige, sehr feine Minerale, die eine nadelartige Struktur ausbilden. Asbest ist sehr hitzebeständig und wurde in der Vergangenheit aufgrund dieser Eigenschaft in vielen Baustoffen verwendet, unter anderem in Fassaden- und Dachbekleidungen, Bodenbelägen, Fensterbänken, Abwasserleitungen und vielem mehr. Erst 1995 wurden die Herstellung und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland verboten, da er als eindeutig krebserzeugend eingestuft wurde. Sämtliche Tätigkeiten an Asbest sind in der TRGS 519 und in der Asbestrichtlinie geregelt.

Asbest findet man in älteren Gebäuden in schwach oder fest gebundener Form vor. Spritzasbest, asbesthaltige Putze, Kleber und Leichtbauplatten zählen zu den schwach gebundenen Baustoffen. In Welldächer oder Ziegel bezeichnet man die Fasern als festgebunden. Die schwach gebundenen Fasern können sehr leicht durch Beanspruchung oder Alterungsprozesse freigesetzt werden. In den fest gebundenen Baustoffen ist die Gefahr durch Freisetzung von Asbestfasern eher gering, es sei denn, es findet eine mechanische oder thermische Beanspruchung statt.

Arbeiten an Asbest dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, die eine entsprechende Zulassung besitzen. Auch die Sanierungsplanung, Beurteilung und Probennahme darf nur von Personen mit der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 durchgeführt werden. Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um das Thema Asbest und erstellen Gutachten und Sanierungsplanungen.